Lehrereinsatz und Vertretungsunterricht
Die Organisation des Unterrichts an der Overbergschule basiert auf den Anforderungen des Schulgesetzes von NRW.
Vorrangiges Planungsprinzip ist dabei die zeitliche und inhaltliche Verlässlichkeit.
Hierzu gehört das Bemühen,
- den Unterricht für alle Kinder um 8.10 Uhr beginnen zu lassen und
- eine pädagogisch sinnvolle Rhythmisierung des Wochenplanes zu erreichen.
Bei der inhaltlichen Organisation des Unterrichts sorgt das Klassenlehrer- bzw. das gemäßigte Fachlehrerprinzip weitestgehend für Stabilität.
Dies wird auch in Vertretungssituationen nach besten Möglichkeiten beachtet. Im Vertretungsfall wird versucht, den Unterricht im Klassenverband aufrecht zu erhalten und damit kontinuierliches Lernen zu ermöglichen. Dies geschieht auf Kosten des Förderunterrichts und durch Mehrarbeit des Kollegiums. Nur in seltenen Ausnahmen ist es nötig, Klassen aufzuteilen. In allen Klassen hängt für diesen Fall eine mit den Kindern besprochene Liste.
Die Inhalte der einzelnen Fachbereiche sind in der Jahrgangsstufe abgesprochen und können im Vertretungsfall in der Parallelklasse nachgefragt werden.
Über unvermeidliche Stundenplanänderungen werden Kinder und Eltern umgehend informiert.
Bei der Klasseneinteilung werden Fahrschüler und Fahrschülerinnen sinnvoll berücksichtigt.
Bei Bedarf können sie unbürokratisch am Betreuungsangebot der Schule teilnehmen.
